Sie sind nicht angemeldet.

Wappensuche     Genealogiebedarf     Ahnentafeln ...     Familienwappen-Stiftung



Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Ahnen-und-Wappen FORUM. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

donata.w

unregistriert

1

Montag, 4. Dezember 2006, 14:24

Vererbbarkeit der Anrede

Hallo liebe Forums-Mitglieder!

Bin auf dieses Forum gestoßen auf Grund einer Dikussion in der Familie. Und zwar ging es um folgende Frage: Werden Anreden (Ihre Hochwohlgeboren, Durchlaucht, etc.) bei Heirat behalten? Sprich als Freiin heiratet man bürgerlich, verliert somit Titel behält jedoch die Anrede als z.B. I.H. (Ihre Hochwohlgeboren) Frau Müller? Diese These wurde vertreten, ich kann sie jedoch nicht glauben. Habe auch im Internet nichts schlüssiges gefunden. Kann jemand helfen? Vielen Dank schon mal!

D.W.

Wappensuche     Genealogiebedarf     Ahnentafeln ...     Familienwappen-Stiftung



Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung

Joachim v. Roy

unregistriert

2

Montag, 4. Dezember 2006, 14:49

A n r e d e

Die Antwort ist einfach: wenn eine Freiin X. jemanden ehelicht, dann h e i r a t e t sie aus ihrer Familie a u s. Fortan ist sie keine „Baroneߓ mehr, sondern eine – ebenso ehrenwerte - „Frau Müller“ (ohne jeden Titel !). Das gilt auch dann, wenn sie nach neuem Namensrecht ihren Mädchennamen - Nachtrag: beibehält oder - mit demjenigen ihres Ehemannes verbindet.

Im übrigen wird das „Hochwohlgeboren“ seit sehr, sehr langer Zeit nicht mehr als Anrede gebraucht, allenfalls – freilich immer seltener – in abgekürzter Form (S.H. oder I.H.) auf Briefen über der Anschrift geschrieben.

Freundliche Grüße vom Rhein

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Joachim v. Roy« (4. Dezember 2006, 15:04)


Wappensuche     Genealogiebedarf     Ahnentafeln ...     Familienwappen-Stiftung



Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung

donata.w

unregistriert

3

Montag, 4. Dezember 2006, 15:21

RE: A n r e d e

Vielen Dank an den Rhein für die Antwort!

Jedoch wurde meine Frage damit nicht geklärt. Unterscheidung zwischen deutschem Namensrecht und Adelsrecht ist klar. Dementsprechend auch der adelsrechtliche Verlust des Titels (da ja auch direkt davon betroffen) und denke auch weiter ehrenwert zu sein ;)

Ob Anreden gebraucht werden oder nicht, muß jeder selber entscheiden, ob auf Briefanschrift oder mündlich. Es geht aber um die adelsrechtliche Frage, ob die Anrede theoretisch nach der Heirat mitgenommen wird oder nicht. Diese Behauptung wurde aufgestellt, ich bezweifle es, hätte jedoch gerne eine adelsrechtlich verbindliche Aussage dazu. Weiß jemand dazu etwas?

Danke schon mal
D.W.

Wappensuche     Genealogiebedarf     Ahnentafeln ...     Familienwappen-Stiftung



Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung

Joachim v. Roy

unregistriert

4

Montag, 4. Dezember 2006, 18:32

A n r e d e

Aus privater Sicht:
Natürlich wird die - bisherige - Anrede 'nach der Heirat' n i c h t mitgenommen (vgl. meinen Hinweis auf „Frau Müller o h n e T i t e l“).

Aus juristischer Sicht:
Da das historische Adelsrecht nicht kodifiziert ist, ist auch keine 'rechtsverbindliche' Auskunft zu diesem Recht denkbar. Allerdings könnte man das Deutsche Adelsarchiv bzw. den Deutschen Adelsrechtsausschuß in Marburg a.d. Lahn (vgl. http://www.adelsrecht.de/Intern/intern.html ) um eine Stellungnahme zu der aufgeworfenen Frage - aus historischer Sicht - bitten.

MfG

Wappensuche     Genealogiebedarf     Ahnentafeln ...     Familienwappen-Stiftung



Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung

donata.w

unregistriert

5

Montag, 4. Dezember 2006, 18:56

RE: A n r e d e

Aus privater Sicht: stimme ich völlig mit überein

Aus juristischer Sicht: klar, daß das Adelsrecht nicht "rechstverbindlich" ist. Aber eben adelsrechtlich verbindlich sozusagen. Danke für den Tip, werde mich mal an die wenden. Unsere Familie ist da sehr diskussiosnfreudig und da sind Fakten oder Aussagen von fundierten Quellen sehr wichtig :)

Schönen Abend!
D.W.

Wappensuche     Genealogiebedarf     Ahnentafeln ...     Familienwappen-Stiftung



Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung

6

Freitag, 16. Oktober 2009, 16:55

Im Adel war es immer so, dass man bei einer Eheschließung mit einer Bürgerlichen das Anrecht auf die Anrede verloren hat. Man war dann nur noch Frau Müller. Ich wüsste absolut nichts Gegenteiliges.